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2008/11/17 17:50:54瀏覽463|回應1|推薦6 | |
Vernunft ist “das Vermögen, welches die Prinzipien der Erkenntnis a priori an die Hand gibt”. (KrV Einl. VII) Die Kritik will die Vernunft in ihrer „Selbsterkenntnis“ weiterbringen. Die Vernunft wird vor das Forum einer „höheren und richterlichen Vernunft“ gestellt. Sie hält sich selbst in Schranken, erkennt keinen anderen Richter als wieder die „allgemeine Menschenvernuft“. (KrV tr. Meth. 1. H. 2. Abs.) „Die Vernunft in einem Geschöpfe ist ein Vermögen, die Regeln und Absichten des Gebrauchs aller seiner Kräfte weit über den Naturinstinkt zu erweitern, und kennt keine Grenzen ihrer Entwürfe. Sie wirkt aber selbst nicht instinktmäßig, sondern bedarf Versuche, Übung und Unterricht, um von einer Stufe der Einsicht zur anderen allmählich forzuschreiten“. (G. In weltbürg. Abs. 2. Satz) Vernunft ist „das Vermögen, nach der Autonomie, d. i. frei (Prinzipien des Denknes überhaupt gemäß) zu urteilen. (Str. D. Fak. 1. Abs., I, Vom Verhältnisse ... 2. Abs.) Die Vernunft ist „das Vermögen, von dem Allgemeinen das Besondere abzuleiten und dieses letztere also nach Prinzipien und als notwendig vorzustellen“. (Anthr. 1. T. § 43) Es gehört zu einer Kritik der reinen praktischen Vernunft, dass schliesslich „ihre Einheit mit der spekulativen in einem gemeinschaftlichen Prinzip“ müssen dargestellt werden können, „weil es doch am Ende nur eine und dieselbe Vernunft sein kann, die bloß in der Anwendung unterschieden sein muß“. (GMS Vorr.) |
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( 知識學習|隨堂筆記 ) |